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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,14314
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17 B ER (https://dejure.org/2017,14314)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - L 31 AS 571/17 B ER (https://dejure.org/2017,14314)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - L 31 AS 571/17 B ER (https://dejure.org/2017,14314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer - Zweifel am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses - Pflegetätigkeit als Freundschaftsdienst

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 2
    EU-Bürger - Arbeitnehmer - Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    So hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 19. Oktober 2010 B 14 AS 23/10 R eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und einen Lohn i. H. v. 100, 00 ? ausreichen lassen, andererseits finden sich auch Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Arbeitszeit von 3 bis 4 Stunden an einem Arbeitstag pro Woche zu einem völlig belanglosen Entgelt (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999, M 21 K 98.750) und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden bei einem monatlichen Entgelt i. H. v. 300, 00 ? (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344f) als völlig unwesentlich angesehen haben.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    Der EuGH hat vielmehr immer deutlich gemacht, dass eine vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände letztlich den Gerichten der Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - RS.C-14/09).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    Er selbst hat die unionsrechtlich autonom zu definierende Arbeitnehmereigenschaft eines Musiklehrers mit 12 Wochenstunden Unterricht und einem monatlichen Einkommen von knapp 500, 00 ? sowie die einer Studienreferendarin mit bis zu 11 Wochenstunden (Urteil vom 3. Juli 1986 - RS.C-66/85) bejaht.
  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    In weiteren Verfahren ging es um die wöchentliche Arbeitszeit, die zwischen 10 und 25 Stunden lag (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008, RS.C-294/06; Urteil vom 14. Dezember 1995 - RS.C-444/93).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    In weiteren Verfahren ging es um die wöchentliche Arbeitszeit, die zwischen 10 und 25 Stunden lag (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008, RS.C-294/06; Urteil vom 14. Dezember 1995 - RS.C-444/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 31 AS 1158/16

    Anspruch nach dem SGB XII - verfestigter Aufenthalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ausgeschlossenen, hilfebedürftigen EU-Bürgern im Rahmen der Selbsthilfe (§§ 2, 9 SGB II) die Ausreise in ihr Heimatland zumutbar ist, um dort Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen (Beschluss vom 9. Juni 2016, L 31 AS 1158/16 B ER).
  • VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07

    Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    So hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 19. Oktober 2010 B 14 AS 23/10 R eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und einen Lohn i. H. v. 100, 00 ? ausreichen lassen, andererseits finden sich auch Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Arbeitszeit von 3 bis 4 Stunden an einem Arbeitstag pro Woche zu einem völlig belanglosen Entgelt (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999, M 21 K 98.750) und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden bei einem monatlichen Entgelt i. H. v. 300, 00 ? (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344f) als völlig unwesentlich angesehen haben.
  • VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750

    Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 31 AS 571/17
    So hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil vom 19. Oktober 2010 B 14 AS 23/10 R eine Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und einen Lohn i. H. v. 100, 00 ? ausreichen lassen, andererseits finden sich auch Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine Arbeitszeit von 3 bis 4 Stunden an einem Arbeitstag pro Woche zu einem völlig belanglosen Entgelt (VG München, Urteil vom 2. Februar 1999, M 21 K 98.750) und eine Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden bei einem monatlichen Entgelt i. H. v. 300, 00 ? (VG Darmstadt, Urteil vom 22. Februar 2008, InfAuslR 2008, 344f) als völlig unwesentlich angesehen haben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2017 - L 2 AS 890/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Selbst wenn - wovon der Senat nicht ausgeht, die Tätigkeit tatsächlich von der Antragstellerin zu 1) ausgeübt worden wäre, vermag eine Tätigkeit, die offensichtlich im Widerspruch zu geltenden rechtlichen Regelungen steht, zur Überzeugung des Senates keine schützenswerte Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt zu begründen und damit auch kein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Variante 1 FreizügG/EU zu vermitteln (vgl. auch Beschluss des Senates vom 29.04.2015 - L 2 AS 2388/14 B ER, RdNr. 13 bei juris; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2014 - L 20 SO 449/13 B ER, RdNr. 45 bei juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14 B ER, RdNr. 58 juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2017 - L 31 AS 571/17 B ER, RdNr. 6 bei juris).
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